Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 10 bis 18 von 21 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
- investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
- fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
- Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Bayern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
- Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Erstellung von Mobilitätskonzepten,
- weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
Kontakt
zuständige Bezirksregierung Bayern
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Weiterführende Links
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Hessen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen
Zur energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.
Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
- Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards, einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent, für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Fördermittelgebende Institution
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.
Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.
Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.
Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.
Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Baden-Württemberg
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Plus
nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden die
- Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
- Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
- Einführung eines Energiemanagements (EM),
- Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
- Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
- BHKW-Begleit-Beratungen,
- detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
- Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
- Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
- Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
- Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
- Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
- klimaneutrale Kommunalverwaltung,
- Projektentwicklung Contracting (ProECo),
- regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
- strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.
Kontakt
L-Bank
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass- das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
- sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
- die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Sachsen-Anhalt
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Öffentliche/private Einrichtung
Sachsen-Anhalt Revier 2038
Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen
Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördermittelgebende Institution
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt