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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

    Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
    • Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
    • Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
    • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung

    Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)

    Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.

    Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
    • investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
    • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
    • fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
    • Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

    Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

    Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

    • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
    • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
    • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
    • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
    • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
    • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
    • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
    • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
    • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.

    Kontakt

    zuständige Bezirksregierung Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen

    Zur energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    • Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
    • Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards, einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
    • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent, für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

    Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen

    Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO₂-Emissionen.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
    • nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
    • Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
    • Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

    Kontakt

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen

    Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge

    Unterschtützung bei derErrichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

    Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

    Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

    Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress

    Zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
    • daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
    • modellhafte Vorhaben, einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen,
    • für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000.

    Die Bagatellgrenze

    • für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen,
    • für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000.

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Bremen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

    Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis im Bereich der angewandten Umweltforschung

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

    Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

    Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

    Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

    Kontakt

    Bremer Aufbau-Bank GmbH 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Nordrhein-Westfalen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy

    Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder als Handwerksbetrieb Investitionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy planen oder sich entsprechend beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy (CE).

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen:

    • zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge oder die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Rohstoffe oder Ausgangsstoffe,
    • in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des von Ihnen erzeugten Abfalls oder Investitionen in die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des von Dritten erzeugten Abfalls, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt, weniger ressourceneffizient behandelt würde oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde,
    • in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung anderer Produkte, Materialien oder Stoffe, die von Ihnen oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden,
    • in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

    Kontakt

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW