Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
BioWärme Bayern
Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze
Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
- Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
- Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte),
- Die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.
Kontakt
Technologie- und Förderzentrum (TFZ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.
Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.
Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Kontakt
Projektträger Bayern
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
- Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Erstellung von Mobilitätskonzepten,
- weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
Kontakt
zuständige Bezirksregierung Bayern
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Weiterführende Links