Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Angezeigt werden 1 bis 6 von 6 Ergebnissen
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
- Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
- sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
- komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
- Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
- Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.
Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
- Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
- integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
- externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Für Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen, vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft, und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
- Energieeffizienztechnologien,
- erneuerbare Energietechnologien,
- Sektorenkopplung,
- Speichertechnologien,
- wasserstoffbasierte Wirtschaft,
- Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
- nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
- Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1 Million.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
- komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
- Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
- oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
- Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
- Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
- kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
- kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
- externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
- Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
- investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
- fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
- Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Saarland
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune
ZEP kommunal
Das Ziel dieses Programms ist, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Energiewende wurden die Maßnahmen zur Energieeffizienz, eines intelligenten Energiemanagements, die Verminderung der CO₂-Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur nicht wesentlich verändert und haben weiter Bestand.
Förderinhalte
Die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und die Notwendigkeit des Umwelt- und Klimaschutz führen zwangsläufig zu einer Investition in eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Deswegen ist das Ziel dieses Programms, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, müssen neue Techniken in diesem Bereich entwickelt und demonstriert werden, die auch noch wirtschaftlich zu betreiben sind. Folgende Maßnahmen können für saarländische Kommunen bezuschusst werden:
Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand
- Blockheizkraftwerke
- Nahwärmenetze
- Thermische Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Holz- und Strohfeuerungsanlagen
- Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Fördermittelgebende Institution
Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Weiterführende Links
www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/zep_kommunal_2021-2027