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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klima­schutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhaus­gas­emissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions­situationen zu erreichen.

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
    • kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
    • Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz und Energieeffizienz

    Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
    • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
    • die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
    • die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

    Forschung und Entwicklung von Ressourceneffizienz und Klimaschutz

    Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt auf den Gebieten Ressourceneffizienz und Klimaschutz forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

    • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft:
      • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
      • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining),
      • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
      • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
      • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten;
    • Nachhaltiges Wassermanagement:
      • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser,
      • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser,
      • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung,
      • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie,
      • effizientere Bewässerungstechnologien,
      • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien,
      • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

    Kontakt

    Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

    Projektträger Jülich

    Nachhaltigkeit (UMW)

    • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft

    Projektträger Karlsruhe (PTKA)
    im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

    • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Länder

    Modernisation Fund

    Der Modernisierungsfonds unterstützt 13 EU-Staaten mit niedrigem Einkommen beim Umbau ihrer Energiesysteme. Im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, saubere Mobilität und soziale Maßnahmen für einen gerechten Klimawandel.

    Der Modernisation Fund unterstützt die Modernisierung der Energiesysteme und die Verbesserung der Energieeffizienz in 13 EU-Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen. Sie wurde 2018 für den Zeitraum 2021–2030 eingerichtet und soll den begünstigten Mitgliedstaaten helfen, ihre Klimaziele und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.

    Förderinhalte

    Der Modernisierungsfonds unterstützt in erster Linie Investitionen in sechs vorrangigen Bereichen. 

    • Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff
    • Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen
    • Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs durch Energieeffizienz, auch in Industrie, Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und Abfall
    • Energiespeicherung und Modernisierung der Energienetze, einschließlich Laststeuerung, Fernwärme, Stromübertragungsnetze und Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten
    • Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Modernisierung ihrer Heizungssysteme und ihrer Infrastruktur für emissionsfreie Mobilität
    • gerechter Übergang in CO₂-abhängigen Regionen zur Unterstützung der Umschulung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Bildung, Initiativen zur Arbeitssuche und Start-up-Unternehmen. 

    Maximal 20 Prozent des Modernisierungsfonds können auch zur Unterstützung nicht prioritärer Investitionen verwendet werden. Vorschläge, die keinem vorrangigen Bereich entsprechen, unterliegen einer technischen und finanziellen Bewertung durch die EIB. 

    Die begünstigten Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.

    Kontakt

    begünstigten Mitgliedstaaten,  Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

    Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.

    Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.

    Förderinhalte

    Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:

    • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
    • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
    • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
    • Herausforderungen des Wandels und
    • Gesellschaftlicher Dialog.

    Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.

    Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.

    Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.

    Kontakt

    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest EFRE

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

    Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
    • für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest GRW

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.

    Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:

    • Errichtungsinvestitionen,
    • Erweiterungsinvestitionen,
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
    • grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
    • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

    Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:

    • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
    • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
    • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene | Darlehen | freiberuflich Tätige, Unternehmen

    NRW.BANK Effizienzkredit

    zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz

    Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
    • die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
    • Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.

    In folgenden Bereichen:

    • Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
    • Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
    • Lärmschutz und Luftreinhaltung,
    • Grüne Technologien
    • Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.

    Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.

    Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.

    Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.

    Kontakt

     NRW.BANK

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Sie erhalten die Förderung für

    • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
    • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

    Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
    • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

    • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

    maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)