Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Forschung & Entwicklung,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl
Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert
- bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
- Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.
Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:
- Stahlproduktionsprozesse,
- optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Umweltschutz,
- Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
- Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.
Förderfähig sind
- Forschungsprojekte,
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
- Begleitmaßnahmen sowie
- unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt
- für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
- für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
- für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent
der erstattungsfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Place Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Forschung von Methoden zur CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (CDR)
Die BMFTR-Fördermaßnahme CDRterra erforscht politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land.
Wenn Sie zur Entwicklung, Implementierung und Skalierung von Carbon Dioxide Removal (CDR)-Verfahren forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land erforschen.
Das BMBF unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden 3 Bereichen:
- Grundlagenorientierte Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden:
Sie können einerseits Wissenslücken zu einzelnen, bereits bekannten CDR-Methoden identifizieren und schließen oder andererseits neuartige, noch unbekannte Methoden und Ansätze zur Diversifizierung eines Methodenportfolios entwickeln.
- Begleit- und Syntheseforschung, Transfer:
Als Forschungsvorhaben koordinieren Sie die Vernetzung aller Projekte, stärken den Wissenstransfer, gestalten einen forschungsbegleitenden Diskurs und die Kommunikation mit Akteuren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, erarbeiten eine übergeordnete Synthese und Gesamtbewertung von CDR-Methoden sowie konkrete Handlungsempfehlungen für klimapolitische Entscheidungstragende.
- Querschnittforschung:
Sie bearbeiten übergreifende Themen und Aspekte, die für eine Gesamtanalyse von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Fragen zu Marktmechanismen, Infrastruktur, Governance wie auch zu gesellschaftlicher Annahme und Akzeptanz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der oder dem Antragstellenden:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/co2-entnahmemethoden-cdr.php
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Forschung & Entwicklung
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Horizon Europe
Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa
Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.
Förderinhalte
Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle.
Etwa 5,6 Milliarden Euro werden in Forschung und Innovation investiert, um den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen und Europas Übergang zu sauberer Energie und Klimaneutralität bis 2050 zu beschleunigen.
Nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MTR) beträgt der indikative Finanzierungsbetrag für Horizon Europe für den Zeitraum 2021–2027 93,5 Milliarden Euro.
Das Programm bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU.
Kontakt
Europäische Kommission mit der Exekutivagentur für die Forschung (REA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind.
Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:
Leittechnologien für KMU: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.
PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu EUR 275.000 bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
- bis zu EUR 525.000 bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal EUR 275.000 und EUR 250.000),
- bis zu EUR 750.000 bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal EUR 250.000 je Forschungseinrichtung),
- in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Kontakt
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Hessen
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Unternehmen
Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO₂-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
- Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Fördermittelgebende Institution
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Weiterführende Links
www.wibank.de/wibank/pius-invest-2021-2020/pius-invest-592352
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Förderinhalte
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange.
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Entwicklungs- und Schwellenländern Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Eine Vielzahl der Projekte deckt mehr als einen Förderbereich ab.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weiterführende Links
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Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Just Transition Fund (JTF)
Entwicklungspotentiale stärken ohne die Braunkohlewirtschaft
Der Just-Transition-Fund (JTF) hilft vom Braunkohleausstieg betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lausitz und soll lokale Entwicklungspotentiale auch ohne die Braunkohlewirtschaft stärken.
Förderinhalte
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für Investitionen von Unternehmen zu schaffen, die zur Bewältigung und Abmilderung der mit dem Kohleausstieg einhergehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen beitragen
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen
KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse
Zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Energie einsparen möchten und dazu eine Investition planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Das KfW-Energieeffizienzprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen. Mit diesem Programm unterstützen wir die Transformation von Unternehmen, die eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstreben.
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
- Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/ Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Elektrifizierung von Prozessen
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur CO₂-Abscheidung
- Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung
Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.
Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.
Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise auf Basis der Daten aus Herstellernachweisen und Produktdatenblättern erfolgen.
Darüber hinaus muss ein Transformationsplan vorliegen, der eine der nachfolgend genannten Fördervoraussetzungen erfüllt:
- Das Unternehmen hat einen bereits geförderten Transformationsplan nach Modul 5 des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (Programm 295)
- Das Unternehmen hat einen Transformationsplan aufgestellt, der ein Ziel von mind. 40 % Treibhausgas-Reduktion innerhalb von 10 Jahren vorsieht.
Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
- IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas(THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
- Zielfestlegung: konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), das innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
- Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
- Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045
Die beantragten Investitionen müssen Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das 10-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll.
Ferner können in Verbindung mit einer Treibhausgaseinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
Kontakt
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
KfW-Umweltprogramm
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern.
Förderinhalte
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
- Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- ab 2,27 % effektivem Jahreszins
- für Vorhaben im In- und Ausland
- günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung
- für Unternehmen und Freiberufler
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir:
- Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- den Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Kontakt
KfW-Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)