Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Personengesellschaften
Förderprogramm BioMeth Bayer
Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Förderinhalte
Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, sodass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO₂-Minderung notwendig. - Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind.
- Detaillierter Lageplan in digitaler Form.
- Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).
Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831
Kontakt
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerischen Staatsregierung
Weiterführende Links
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
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Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Landkreise,
Natürliche/Juristische Personen
Klimaanpassung 2023
Zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Im Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Förderinhalte
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Städte und Gemeinden
- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
- kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.
Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden. Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/