Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Personengesellschaften
Förderprogramm BioMeth Bayer
Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Förderinhalte
Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, sodass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO₂-Minderung notwendig. - Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind.
- Detaillierter Lageplan in digitaler Form.
- Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).
Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831
Kontakt
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerischen Staatsregierung
Weiterführende Links
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
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Net-Zero-Technologien,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Länder
Just Transition Fund
Just Transition Fund unterstützt Regionen, die vom Klimawandel besonders betroffen sind – durch Investitionen in saubere Energien, Qualifizierung, Innovation und KMU – und erleichtert so den sozialverträglichen Wandel hin zur Klimaneutralität
Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität durch Milderung der sozioökonomischen Auswirkungen in den am stärksten betroffenen Regionen.
Förderinhalte
Der Just Transition Fund (JTF) ist die erste Säule des Just Transition Mechanism (JTM).
Er ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung jener Regionen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders stark betroffen sind. Der JTF bietet gezielte Hilfen und wird im Rahmen der Kohäsionspolitik in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt – der Hauptpolitik der EU zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Bewältigung struktureller Veränderungen.
Der Fonds ist mit 17,5 Milliarden Euro (Preise von 2018; 19,7 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen inkl. Mittelübertragungen) ausgestattet. Davon stammen 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt 2021–2027 und 10 Milliarden Euro aus dem Europäischen Aufbauinstrument (NextGenerationEU).
Die Mitgliedstaaten können freiwillig zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in den JTF umschichten – maximal das Dreifache der ursprünglichen Zuteilung. Alle Ausgaben werden gemäß den Regeln der Kohäsionspolitik kofinanziert.
Ziel des Fonds ist es, die sozioökonomischen Auswirkungen der Klimawende abzufedern, etwa durch wirtschaftliche Diversifizierung, Förderung von KMU und Start-ups, Forschung und Innovation, Umweltsanierung, saubere Energien, Qualifizierung von Arbeitskräften, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie Investitionen in die Umwandlung emissionsintensiver Anlagen bei gleichzeitiger Arbeitsplatzsicherung. Insgesamt werden Investitionen von fast 30 Milliarden Euro mobilisiert.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden sowie öffentliche oder private Organisationen
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission, the European Investment Bank (EIB)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Länder
Modernisation Fund
Der Modernisierungsfonds unterstützt 13 EU-Staaten mit niedrigem Einkommen beim Umbau ihrer Energiesysteme. Im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, saubere Mobilität und soziale Maßnahmen für einen gerechten Klimawandel.
Der Modernisation Fund unterstützt die Modernisierung der Energiesysteme und die Verbesserung der Energieeffizienz in 13 EU-Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen. Sie wurde 2018 für den Zeitraum 2021–2030 eingerichtet und soll den begünstigten Mitgliedstaaten helfen, ihre Klimaziele und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.
Förderinhalte
Der Modernisierungsfonds unterstützt in erster Linie Investitionen in sechs vorrangigen Bereichen.
- Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff
- Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen
- Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs durch Energieeffizienz, auch in Industrie, Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und Abfall
- Energiespeicherung und Modernisierung der Energienetze, einschließlich Laststeuerung, Fernwärme, Stromübertragungsnetze und Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten
- Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Modernisierung ihrer Heizungssysteme und ihrer Infrastruktur für emissionsfreie Mobilität
- gerechter Übergang in CO₂-abhängigen Regionen zur Unterstützung der Umschulung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Bildung, Initiativen zur Arbeitssuche und Start-up-Unternehmen.
Maximal 20 Prozent des Modernisierungsfonds können auch zur Unterstützung nicht prioritärer Investitionen verwendet werden. Vorschläge, die keinem vorrangigen Bereich entsprechen, unterliegen einer technischen und finanziellen Bewertung durch die EIB.
Die begünstigten Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.
Kontakt
begünstigten Mitgliedstaaten, Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission
Fördermittelgebende Institution
EU-Emissionshandelssystem