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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

    Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Sie bekommen die Förderung für

    • Ihre Bau- und Baunebenkosten,
    • sonstige Nebenkosten, beispielsweise für Projektmanagement, Gutachterinnen und Gutachter sowie Sachverständige, sowie
    • Ihre Auslagen und Gebühren für Genehmigungen und Planfeststellung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

    Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 1 Million bei Anlagen für Seeschiffe und weniger als EUR 100.000 bei Anlagen für Binnenschiffe werden nicht gefördert.

    Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt.

    Kontakt

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen

    Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO₂-Emissionen.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
    • nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
    • Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
    • Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

    Kontakt

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 Prozent

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
    • Kirchen/Religionsgemeinschaften
    • Vereine, Verbände und Stiftungen

    Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.

    Zuwendungsvoraussetzungen:
    Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

    • das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
    • sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
    • die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
    • mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
    • die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.

    Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klima­schutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhaus­gas­emissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions­situationen zu erreichen.

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
    • kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
    • Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)