Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur
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Landesebene,
Schleswig-Holstein
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen
Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Sie bekommen die Förderung für
- Ihre Bau- und Baunebenkosten,
- sonstige Nebenkosten, beispielsweise für Projektmanagement, Gutachterinnen und Gutachter sowie Sachverständige, sowie
- Ihre Auslagen und Gebühren für Genehmigungen und Planfeststellung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 1 Million bei Anlagen für Seeschiffe und weniger als EUR 100.000 bei Anlagen für Binnenschiffe werden nicht gefördert.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Weiterführende Links
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Schleswig-Holstein
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)
Zur Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO₂-Emissionen.
Sie bekommen die Förderung für:
- nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
- nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
- nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
- nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
- Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Kontakt
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
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Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Baden-Württemberg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton)
Für Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau
Wenn Sie als Unternehmen in Ihrem Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau herstellen oder herstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei der Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in Ihrem Transportbetonwerk.
Sie bekommen die Förderung für:
- den Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO₂-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen,
- den Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen,
- die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Beschaffungsmenge in Tonnen je nach Art der Gesteinskörnung und beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 100.000 je Unternehmen
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare vorzugsweise elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Baden-Württemberg
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Plus
nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden die
- Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
- Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
- Einführung eines Energiemanagements (EM),
- Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
- Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
- BHKW-Begleit-Beratungen,
- detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
- Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
- Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
- Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
- Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
- Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
- klimaneutrale Kommunalverwaltung,
- Projektentwicklung Contracting (ProECo),
- regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
- strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.
Kontakt
L-Bank
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg