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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 37 bis 44 von 44 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz und Energieeffizienz

    Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
    • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
    • die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
    • die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest EFRE

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

    Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
    • für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest GRW

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.

    Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:

    • Errichtungsinvestitionen,
    • Erweiterungsinvestitionen,
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
    • grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
    • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

    Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:

    • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
    • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
    • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene | Darlehen | freiberuflich Tätige, Unternehmen

    NRW.BANK Effizienzkredit

    zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz

    Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
    • die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
    • Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.

    In folgenden Bereichen:

    • Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
    • Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
    • Lärmschutz und Luftreinhaltung,
    • Grüne Technologien
    • Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.

    Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.

    Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.

    Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.

    Kontakt

     NRW.BANK

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Sie erhalten die Förderung für

    • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
    • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

    Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
    • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

    • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

    maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Öffentliche/private Einrichtung

    Sachsen-Anhalt Revier 2038

    Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen

    Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

    • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
    • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
    • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
    • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
    • touristische Infrastruktur,
    • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
    • Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
    • Naturschutz und Landschaftspflege.

    Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024)

    Zur Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie.

    Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
    • Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

    Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
    • Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2).

    In den Fördertatbeständen 1 (Erzeugung und Verwendung) und 2 (Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur) für erneuerbaren Wasserstoff werden im Land Brandenburg nachfolgende Vorhaben aus dem Förderprogramm unterstützt:

    • Tankinfrastrukturvorhaben zur Versorgung von Fahrzeugen, mobilen Terminalgeräten oder mobilen Bodenabfertigungsgeräten mit erneuerbarem Wasserstoff
    • Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz (nicht gebäudebezogen)
    • Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
    • sonstige Vorhaben zur Verbesserung des Umweltschutzes.

    Darüber hinaus werden im Land Brandenburg

    • Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Fördertatbestand 3)

    gefördert.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Saarland | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    ZEP kommunal

    Das Ziel dieses Programms ist, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.

    Zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Energiewende wurden die Maßnahmen zur Energieeffizienz, eines intelligenten Energiemanagements, die Verminderung der CO₂-Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur nicht wesentlich verändert und haben weiter Bestand.

    Förderinhalte

    Die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und die Notwendigkeit des Umwelt- und Klimaschutz führen zwangsläufig zu einer Investition in eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Deswegen ist das Ziel dieses Programms, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, müssen neue Techniken in diesem Bereich entwickelt und demonstriert werden, die auch noch wirtschaftlich zu betreiben sind. Folgende Maßnahmen können für saarländische Kommunen bezuschusst werden:

    Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

    • Blockheizkraftwerke
    • Nahwärmenetze
    • Thermische Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpen
    • Holz- und Strohfeuerungsanlagen
    • Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
    • Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien

    Kontakt

     Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie