Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 28 bis 36 von 44 Ergebnissen
- 
        
            
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Landesebene, 
                
                    Brandenburg
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Unternehmen
                
            
        
        Just Transition Fund (JTF)Entwicklungspotentiale stärken ohne die Braunkohlewirtschaft Der Just-Transition-Fund (JTF) hilft vom Braunkohleausstieg betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lausitz und soll lokale Entwicklungspotentiale auch ohne die Braunkohlewirtschaft stärken. FörderinhalteZiel der Förderung ist es, einen Anreiz für Investitionen von Unternehmen zu schaffen, die zur Bewältigung und Abmilderung der mit dem Kohleausstieg einhergehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen beitragen KontaktInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Fördermittelgebende InstitutionLand Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) 
- 
        
            
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Bundesebene
                
            
            
                |
                
                    Darlehen
                
            
            
                |
                
                    freiberuflich Tätige, 
                
                    Unternehmen
                
            
        
        KfW-UmweltprogrammUmwelt schützen und Ressourcen schonen Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern. FörderinhalteMit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. - Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
 Das Wichtigste in Kürze - ab 2,27 % effektivem Jahreszins
- für Vorhaben im In- und Ausland
- günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung
- für Unternehmen und Freiberufler
 Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir: - Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
 
- Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
 Das Förderprodukt kommt nicht infrage für: - den Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
 KontaktKfW-Bankengruppe Fördermittelgebende InstitutionBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) 
- 
        
            
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Landesebene, 
                
                    Brandenburg
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Landkreise, 
                
                    Natürliche/Juristische Personen
                
            
        
        Klimaanpassung 2023Zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg. Im Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg. FörderinhalteFörderbereich Starkregenrisikomanagement: - Städte und Gemeinden
- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
 Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen: - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
- kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
 Förderbereich Starkregenrisikomanagement: - Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
 Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen: - Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
 Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind. 
 Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden. Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.KontaktInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Fördermittelgebende InstitutionLand Brandenburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Weiterführende Linkswww.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/ 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Infrastruktur, 
                
                    Smart Cities & Regionen, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Bundesebene
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Forschungseinrichtung, 
                
                    Hochschulen, 
                
                    Kommune, 
                
                    Unternehmen, 
                
                    Verband/Vereinigung, 
                
                    Öffentliche/private Einrichtung
                
            
        
        Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. FörderinhalteDie NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt. Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine. Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen. Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt. KontaktZukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Fördermittelgebende InstitutionBundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE Weiterführende Linkswww.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Smart Cities & Regionen, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Bundesebene
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Hochschulen, 
                
                    Kommune, 
                
                    Unternehmen, 
                
                    Verband/Vereinigung, 
                
                    Öffentliche/private Einrichtung
                
            
        
        Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und KlimaanlagenFörderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. FörderinhalteDie Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden. KontaktBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittelgebende InstitutionBundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Bundesebene
                
            
            
                |
                
                    Darlehen
                
            
            
                |
                
                    Unternehmen
                
            
        
        Klimaschutzoffensive für UnternehmenZur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien. Wenn Sie für Ihr Unternehmen klimafreundliche Investitionen planen, können Sie über die Klimaschutzoffensive für Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. FörderinhalteMit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien. - Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Modul A+: Herstellerförderung Plus
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO₂
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Modul G: Green IT
 Das Wichtigste in Kürze - Förderkredit ab 1,97 %
- effektivem Jahreszins
- für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
- für Unternehmen und freiberuflich Tätige
- für Vorhaben im In- und Ausland
 KontaktKfW Bankengruppe Fördermittelgebende InstitutionKfW Bankengruppe 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Infrastruktur, 
                
                    Smart Cities & Regionen, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Landesebene, 
                
                    Mecklenburg-Vorpommern
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Kommune, 
                
                    Verband/Vereinigung, 
                
                    Öffentliche/private Einrichtung
                
            
        
        Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen OrganisationenInvestitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen. FörderinhalteGefördert werden: - Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
 Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt. Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch - Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
 Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
 Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen. Zuwendungsvoraussetzungen: 
 Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass- das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
- sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
- die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.
 Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre. KontaktLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Fördermittelgebende InstitutionMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Infrastruktur, 
                
                    Smart Cities & Regionen, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Landesebene, 
                
                    Mecklenburg-Vorpommern
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Kommune, 
                
                    Verband/Vereinigung, 
                
                    Öffentliche/private Einrichtung
                
            
        
        Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen OrganisationenInvestitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. FörderinhalteGefördert werden: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
 Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch - Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
 Dazu zählen insbesondere: - Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
 Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen. KontaktLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Fördermittelgebende InstitutionMinisterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 
- 
        
            
                
                    Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, 
                
                    Umwelt & Naturschutz
                
            
           
                |
                
                    Landesebene, 
                
                    Niedersachsen
                
            
            
                |
                
                    Zuschuss/Zuwendung
                
            
            
                |
                
                    Kommune, 
                
                    Unternehmen, 
                
                    Verband/Vereinigung, 
                
                    Öffentliche/private Einrichtung
                
            
        
        Klimaschutz und EnergieeffizienzFörderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. FörderinhalteDas Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Sie erhalten die Förderung für: - Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.
 KontaktInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Fördermittelgebende InstitutionNiedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 
