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17.03.2025

BIK: KEI informiert im Workshop zu Antragsverfahren

Gewalzte Stahlrollen in einem Werk

Ein zweiter Aufruf für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung – Teilmodul 2 (TCTF) im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist erfolgt. Noch bis zum 15. Mai 2025 können Vorhabenskizzen eingereicht werden.

Digitaler Workshop für förderinteressierte Unternehmen

Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 2. Call bietet das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 9. April 2025, von 10 bis 12 Uhr, statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: TCTF-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 2 des Modul 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.

Unternehmen können Skizzen bis zum 15. Mai 2025 einreichen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Ende Februar gestartet. Der Aufruf gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.

Unternehmen haben nun bis zum 15. Mai 2025 Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben für das TCTF-Teilmodul einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist werden alle eingereichten Skizzen durch das KEI begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Breite Resonanz auf ersten BIK-Förderaufruf

Die BIK-Richtlinie war bereits am 30. August 2024 in Kraft getreten und mit einem ersten Förderaufruf gestartet. Dieser erste Förderaufruf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium und KEI evaluiert. Die Erfahrungen aus der ersten Förderrunde wurden ausgewertet, um die Förderung in der zweiten Runde noch zielgenauer auszugestalten. Der erste BIK-Förderaufruf stieß auf breite Resonanz.

Insgesamt sind im ersten BIK-Call 113 Projektskizzen eingegangen. Davon haben 82 Skizzen die formalen Zugangskriterien erfüllt und sind in den Wettbewerb gegangen. 64 Skizzen haben sich im wettbewerblichen Verfahren durchgesetzt und wurden zur Antragstellung aufgefordert, davon 40 in Modul 1 und 24 in Modul 2 der BIK. Die antragstellenden Unternehmen vertreten eine große Bandbreite an Sektoren: Sie reicht von Zement, Chemie, Glas und Papier bis hin zur Abfallwirtschaft oder Direct Air Capture. Es sind Projekte in 15 Bundesländern vorgesehen. Räumliche Schwerpunkte liegen dabei auf Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Kontakt

Projektträger Modul 1 (alt) Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) 0355 47889-149 E-Mail schreiben

Sprechzeiten Beratungshotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr

09.04.2025 | Skizzen Workshop BIK: Modul 1, Teilmodul 2

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