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07.09.2023

Projektanträge nach der bisherigen Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie bis 31.12.2023 möglich

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie vom 16.12.2020 wird derzeit überarbeitet. Förderanträge nach dieser Förderrichtlinie können bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

Am 01.07.2023 sind Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft getreten. Darauf aufbauend ist derzeit eine Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie vom 16.12.2020 in Vorbereitung. Die überarbeitete neue Förderrichtlinie soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Förderanträge nach der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie vom 16.12.2020 können nur bis 31.12.2023 gestellt werden (Ausschlussfrist). Eine Bescheidung auf Basis der derzeitigen Förderrichtlinie setzt daher einen vollständigen Antragseingang bis 31.12.2023 voraus.

Aus diesem Grund wird empfohlen, ab Mitte September (16.09.2023) keine neuen Projekte mehr für eine Skizze vorzuschlagen und Skizzen von bereits abgestimmten Projekten bis Ende September 2023 zu finalisieren. Informationen zum neuen Verfahren ab dem 01.01.2024 finden Sie auf unserer Website voraussichtlich ab November 2023 vor.

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