Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hat kürzlich die Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie und den darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt. Die Bundesregierung will damit die Anwendung von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU), den Transport sowie die Offshore-Speicherung künftig in Deutschland ermöglichen.
Bundesregierung legt Eckpunkte für Carbon Management Strategie vor
Klimaschutz und Industrietransformation müssten in allen deutschen Regionen und Sektoren umgesetzt werden. Mit diesem Ziel präsentierte der Bundeswirtschaftsminister die Eckpunkte der Carbon Management Strategie und den Entwurf eines ersten Gesetztes zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG).
Die wichtigsten Punkte der Erklärung aus Sicht des Kompetenzzentrums Klimaschutz der energieintensiven Industrie (KEI):
- CCUS Technologien werden ermöglicht. Dies ist ein großer Schritt für die deutsche Industrietransformation.
- Der Fokus liegt dabei auf schwer- und unvermeidbaren Emissionen, die beispielsweise in den mineralischen Industrien wie Kalk, Zement und Glas anfallen.
- CCU-Anwendungen werden in Deutschland zugelassen. Dies wird perspektivisch einen starken Impuls für die deutsche Industrie geben, eine CO2-Kreislaufwirtschaft einzuführen und zu erhalten.
- CO2-Pipelines können in privater Trägerschaft gebaut werden. Hierfür sollen die aktuellen Rechtsunsicherheiten mit dem novellierten KSpG behoben werden.
Kooperationen als Chance für die Weiterentwicklung von CCU-Technologien
Das KEI unterstützt die Entscheidung des Ministers. Insbesondere ermutigt das Kompetenzzentrum die Industrie, die Carbon Capture and Utilization (CCU) -Strategien weiter voranzutreiben, um CO2-Moleküle aus unvermeidbaren Quellen in Kreisläufe zu überführen. Das KEI unterstreicht die Möglichkeiten von CCU-Strategien, die neben dem Klimaschutzbeitrag auch neue Industriepartnerschaften, Technologiecluster und innovative Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese kooperative Herangehensweise beschleunigt nicht nur die Entwicklung von CCU-Technologien, sondern ebnet auch den Weg für nachhaltige Geschäftspraktiken in der Industrie. Entscheidend ist, dass Klimaschutz und Industrietransformation flächendeckend umgesetzt werden. Carbon Capture and Storage (CCS) hingegen ist auf Grund von fehlenden geologischen Voraussetzungen oder infrastrukturellen Hindernissen nicht für alle Länder und Regionen unseres Planeten eine Option, um einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu erzielen. Daher sollten alternativen Technologien und Carbon Management Strategien weiter erforscht und entwickelt werden.
BMWK fördert CCU-/CCS-Maßnahmen mit neuem Programm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht eine langfristige Förderung von CCS- und CCU-Maßnahmen in der Industrie im Rahmen des neuen Förderprogramms „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ vor. Das Förderprogramm besteht künftig aus zwei Modulen, von denen ein Modul die Förderung von CCUS umfassen wird. Dieses wird vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut.
Das KEI wird im geplanten Programm weiterhin die Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung der Industrie begleiten. Als Think Tank betrachtet das Kompetenzzentrum die Themen der CO2- Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung auch künftig fachlich. Die relevanten Thematiken, wie die CO2-Kreislaufwirtschaft und die langfristige Nutzung von CO2, werden hierbei fokussiert. Neben den technischen werden auch sozioökonomischen Aspekte der Speicherung von CO2 im Mittelpunkt stehen. Letztere sollen auch in Verbindung mit dem überarbeiteten Kohlendioxid-Speicherungsgesetz für die gesellschaftliche Akzeptanz weiter untersucht und sensibilisiert werden.
Die Förderrichtlinie befindet sich aktuell in der Finalisierung, eine Veröffentlichung wird im April 2024 erwartet.
Gesetzesentwurf geht in die Abstimmung
Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.