EU-Innovationsfonds: Die Förderbedingungen der IF25 Heat Auction stehen fest
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Die EU hat die endgültigen Förderbedingungen der neuen Auktion zur industriellen Prozesswärme bekanntgegeben. Neben einem Überblick über die „Terms and Conditions“ finden Sie hier eine ausführliche Präsentation in deutscher Sprache zum Herunterladen.
Die neue Auktion zur Prozesswärme
Die IF25 Heat Auction soll am 3. Dezember 2025 starten und voraussichtlich Ende Februar 2026 enden. Sie fördert Projekte mit einer festen Prämie, die Prozesswärme durch innovative Elektrifizierungstechnologien dekarbonisieren. Hierfür steht eine Milliarde Euro bereit: für innovative Vorhaben wie der Einsatz von Wärmepumpen, direkter und indirekter Widerstandsheizung, elektromagnetischer und dielektrischer Erwärmung, Plasmaheizung oder Lösungen mit erneuerbarer Wärme (Solarthermie und Geothermie) sowie für Projekte, die mehrere dieser Technologien kombinieren.
Die Förderbedingungen im Überblick
Die Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt der Europäischen Kommission (CINEA) hat die endgültigen Förderbedingungen (Terms and Conditions) der neuen Auktion zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme veröffentlicht. Für die Teilnahme stehen drei „auction baskets“ zur Verfügung:
- Der Basket „medium-temperature heat topic“ umfasst Wärme, die bei Temperaturen zwischen 100 °C und 400 °C durch kleine Projekte erzeugt wird. Hierüber werden Vorhaben mit einer neuinstallierten Prozesswärmekapazität von 3 bis 5 MWth gefördert. Das Gesamtbudget beträgt 150 Millionen Euro.
- Der Basket „medium-temperature heat topic“ für mittlere und große Projekte deckt ebenfalls Wärme von 100 °C bis 400 °C ab. Hier liegt die Anforderung für die neuinstallierte Prozesswärmekapazität bei mindestens 5 MWth. Dafür stehen 350 Millionen Euro zur Verfügung.
- Der Basket „high-temperature heat topic“ deckt Wärme ab 400 °C ab, die durch Projekte mit einer neuinstallierten Prozesswärmekapazität von mindestens 3 MWth erzeugt wird. Das Budget beträgt 500 Millionen Euro.
Anregungen integriert
Auch neuinstallierte kleine industrielle Prozesswärmekapazitäten ab 3 MWth können nun an der IF25 Heat Auction teilnehmen. Damit unterscheiden sich die Bedingungen vom ursprünglichen Entwurf der Förderbedingungen (Draft Terms and Conditions). Die geforderte Fertigstellungsgarantie (Completion Guarantee) fällt zudem geringer aus: Der Betrag umfasst nur noch sechs Prozent der beantragten Finanzhilfe. Und die Einhaltung der Do No Significant Harm-Regelung (Prüfprinzip auf die EU-Umweltziele) wird erst beim sogenannten Financial Close geprüft, d. h. nach der Auswahl durch die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission (DG Clima). Damit berücksichtigt die Kommission die Anregungen aus dem Konsultationsverfahren.
Förderinformationen zum Download
Alle Details zu den Förderbedingungen finden Sie in deutscher Sprache zusammengestellt in der nachfolgenden Präsentation zum Herunterladen. Die Nationale Kontaktstelle für den EU-Innovationsfonds, die das KEI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betreibt, begleitet die IF25 Heat Auction. Wir beraten Sie bei Rückfragen gerne!
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