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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Eine malerische Landschaft mit einem ruhigen See, umgeben von üppigem Gras und Bäumen unter einem klaren Himmel

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite
www.klimaschutz-industrie.de

Das ist die Internet-Seite vom
Kompetenz-Zentrum Klima-Schutz in energie-intensiven Industrien.
Die Abkürzung dafür ist KEI.
Das KEI gehört zur Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH.
Die Abkürzung dafür ist ZUG.

Im Gesetz steht:
Alle Internet-Seiten von öffentlichen Stellen sollen barriere-frei sein.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten benutzen können.
Daran wollen wir uns halten.
Wir halten uns an das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Und an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
In dieser Verordnung steht:
So müssen Internet-Seiten sein,
damit alle Menschen sie gut benutzen können.

Auf dieser Internet-Seite
gibt es noch Barrieren

Leider ist unsere Internet-Seite noch nicht ganz barriere-frei.
Bald soll die Internet-Seite barriere-frei sein.
Daran arbeiten wir.
Das machen wir Schritt für Schritt.
Wir brauchen noch etwas Zeit dafür.

Das machen wir für die Barriere-Freiheit

Wir arbeiten noch an der Barriere-Freiheit auf der Internet-Seite.
Sie sollen unsere Internet-Seite bald ohne Barrieren benutzen können.

Barriere-freie Dokumente:

  • Neue PDF-Dokumente vom KEI machen wir immer barriere-frei.
  • Neue Dateien veröffentlichen wir barriere-frei.
    Manchmal müssen wir Inhalte sehr schnell veröffentlichen.
    Oder die Inhalte sind sehr lang.
    Dann können wir die Inhalte vielleicht nicht sofort barriere-frei machen.
    Wir bemühen uns aber,
    dass die Inhalte dann bald barriere-frei werden.
  • Auf der Internet-Seite gibt es auch Dokumente von anderen.
    Zum Beispiel:
    Von Firmen, die Geld vom KEI bekommen.
    Diese Dokumente können wir nicht barriere-frei machen.
    Für diese Dokumente sind wir nicht verantwortlich.

Informationen in Deutscher Gebärden-Sprache

Wir haben Videos in Deutscher Gebärden-Sprache.
Die Videos können Sie auf der Internet-Seite ansehen.
In den Videos geht es darum:

  • Wie funktioniert die Internet-Seite?
  • Welche Inhalte gibt es auf der Internet-Seite?
  • Ist die Internet-Seite barriere-frei?

Informationen in Leichter Sprache

    

Diese Inhalte sind noch nicht barriere-frei

Zu den Videos gibt es noch keine gesprochenen Texte.
Die gesprochenen Texte helfen Menschen mit einer Seh-Behinderung.
Ein Sprecher oder eine Sprecherin erklärt:  
Was passiert im Video?
So erfahren Menschen mit einer Seh-Behinderung,
was im Video passiert.

Diese Inhalte müssen nicht barriere-frei sein

Manche Inhalte müssen nicht barriere-frei sein.
Das steht im Gesetz.
Diese Inhalte müssen auch auf unserer Internet-Seite
nicht barriere-frei sein:

  • Live-Übertragungen zum Ansehen oder zum Anhören

Live-Übertragung bedeutet:
Auf der Internet-Seite können Sie sehen,
was gerade passiert.
Zum Beispiel bei einer Veranstaltung.
Sie können das Video von der Veranstaltung ansehen.
Oder Sie können hören,
was bei der Veranstaltung gesprochen wird.

  • Inhalte und Dokumente von anderen Internet-Seiten.
    Denn darüber kann das KEI nicht bestimmen.

Wir machen die Erklärung immer wieder neu

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
haben wir am 1. März 2023 geschrieben.
Ändert sich etwas auf der Internet-Seite?
Oder gibt es eine neue Prüfung zur Barriere-Freiheit?
Dann ändern wir auch die Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wenn Sie noch mehr Barrieren
auf unserer Internet-Seite entdecken

Haben Sie noch mehr Barrieren auf unserer Internet-Seite entdeckt?
Dann sagen Sie uns das gerne.
Sie können bei der ZUG anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer:

         030 – 70 01 81 00

Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:

        

Sie können auch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Team Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin

Wenn Sie ein Problem mit der Barriere-Freiheit
auf unserer Internet-Seite haben

Es gibt eine Schlichtungs-Stelle
beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Schlichtung bedeutet:
Einen Streit beenden.
Die Menschen sollen sich vertragen.
Oft schaffen die Menschen das nicht allein.
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen.
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.

Vielleicht haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit
auf unserer Internet-Seite.
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle Ihnen.
Zum Beispiel:
Sie haben auf unserer Internet-Seite eine Barriere entdeckt.
Deshalb haben Sie uns eine E-Mail geschickt.
Aber Sie sind mit unserer Antwort unzufrieden.

Sprechen Sie mit der Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen. 
Die Schlichtungs-Stelle spricht dann mit uns.
Alle zusammen suchen wir eine Lösung.
Das nennt man Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren hilft dabei,
dass Sie nicht beim Gericht klagen müssen.
Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
finden Sie mehr Informationen.
Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:

         www.schlichtungsstelle-bgg.de

Dort steht zum Beispiel:
So funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren.
So stellen Sie einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren.

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

        

Das ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:

         030 18 52 72 80 5

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Das ist die Fax-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:

         030 18 52 72 90 1

Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:

         www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache

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