Teilmodule 1 & 3 im Modul 1: Zweites Förderfenster
Das zweite Förderfenster für die Teilmodule 1 und 3 im Modul 1: Investitionsvorhaben sowie Forschungsvorhaben gemäß AGVO ist geöffnet. Vorhabenskizzen können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Ablauf und Fristen
Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.
Copyright: KEI
Förderaufrufe
Beteiligung am Förderaufruf
Zweistufiges Antragsverfahren
Copyright: KEI
Skizzenworkshop Teilmodule 1 & 3, Modul 1:
Aufzeichnung der Online-Veranstaltung am 27. Januar 2026
Kontakt
Projektträger Modul 1 E-Mail schreiben
Beratungshotlines
Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
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Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr
Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
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Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr
Wichtige Handreichungen
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Factsheet | 2026
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