Teilmodul 2 im Modul 1: Zweites Förderfenster
Das zweite Förderfenster für Teilmodul 2 im Modul 1: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF) ist vom 1. März bis zum 15. Mai 2025 geöffnet.
Ablauf und Fristen
Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.
Stufe I: Skizze einreichen
Skizzeneinreichung
In der ersten Stufe können alle Förderinteressierten eine aussagekräftige Skizze in deutscher Sprache einreichen. Das Einreichen der Skizze ist innerhalb der Aufrufphase (1. März 2025 bis 15. Mai 2025) möglich und erfolgt ausschließlich über das Online-Portal.
Zur Vorbereitung ist die Vorlagedatei zum Teilmodul 2 zu nutzen:
- Arbeitshilfe „Teilmodul 2 – Skizze für Investitionsvorhaben nach TCTF“
- Checkliste Antragsberechtigung BIK: Modul 1
Zusätzlich sind folgende Anlagen verpflichtend hochzuladen:
- ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Arbeitshilfe (Auswahl je Vorhaben) als Word- oder PDF-Dokument
- sämtliche Abbildungen, Diagramme oder Tabellen sind bevorzugt einzufügen, können aber auch mit Verweis auf die inhaltliche Zuordnung durchnummeriert als zusätzliche Anlagen hochgeladen werden
- aktueller Handelsregisterauszug
- rechtsverbindlich unterschriebene Einwilligungserklärung für die Datenbereitstellung und Evaluation
- bei Konsortien: Beiblatt für Konsortium
Skizzenauswahl
Das KEI prüft und bewertet die eingereichten Skizzen anhand der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) werden die besten Vorhaben ausgewählt.
Zweistufiges Antragsverfahren
Copyright: KEI
Stufe II: Förderantrag einreichen
Antragseinreichung
Die Unternehmen mit den im Vergleich zu allen eingereichten Skizzen besten Vorhaben werden über die Fortführung informiert. Das KEI fordert diese Unternehmen schriftlich auf, einen ausführlichen Antrag zu erarbeiten und einzureichen.
Der formale Antrag auf Förderung wird über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ gestellt. Neben dem Antrag müssen alle Antragstellende einen Finanzierungsplan vorlegen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind. Bei Förderungen von mehr als 15 Millionen Euro ist die Bestätigung der Landeskofinanzierung erforderlich.
Antragsprüfung
Der vollständige und postalisch zugegangene Förderantrag wird vom KEI kaufmännisch-rechtlich sowie gemeinsam mit dem UBA fachlich geprüft und bewertet. Bei positiver Bewertung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abschließend über die Förderung.
Bewilligung
Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung (ANBest-P) beziehungsweise die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Das BMWK kann für die Zuwendungsbescheide Abweichungen hiervon beziehungsweise zusätzliche Nebenbestimmungen anwenden.
Kontakt
Projektträger Modul 1 E-Mail schreiben
Beratungshotlines
Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr
Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr