Zum Hauptinhalt springen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Bis zum 28. Februar 2026 Skizze einreichen
Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Teilmodule 1 & 3 im Modul 1: Zweites Förderfenster

Das zweite Förderfenster für die Teilmodule 1 und 3 im Modul 1: Investitionsvorhaben sowie Forschungsvorhaben gemäß AGVO ist geöffnet. Vorhabenskizzen können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.

Ablauf und Fristen

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Förderaufrufe

Beteiligung am Förderaufruf

Zweistufiges Antragsverfahren

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Skizzenworkshop Teilmodule 1 & 3, Modul 1:
Aufzeichnung der Online-Veranstaltung am 27. Januar 2026

Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, da die Marketing-Cookies abgelehnt wurden. Klicken Sie hier , um die Cookies zu akzeptieren und das Video anzuzeigen!

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) E-Mail schreiben

Beratungshotlines

Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr

Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Factsheet | 2026
PDF herunterladen