Teilmodule 1 & 3 im Modul 1: Zweites Förderfenster
Vorhabenskizzen für die Teilmodule 1 und 3 im Modul 1: Investitionsvorhaben sowie Forschungsvorhaben gemäß AGVO konnten bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Ablauf und Fristen
Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.
Copyright: KEI
Förderaufrufe
Beteiligung am Förderaufruf
Zweistufiges Antragsverfahren
Copyright: KEI
Kontakt
Projektträger Modul 1 E-Mail schreiben
Beratungshotlines
Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Freitag, 9–13 Uhr
Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr
Wichtige Handreichungen
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Factsheet | 2026
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