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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Teilmodule 1 & 3 im Modul 1: Zweites Förderfenster

Vorhabenskizzen für die Teilmodule 1 und 3 im Modul 1: Investitionsvorhaben sowie Forschungsvorhaben gemäß AGVO konnten bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.

Ablauf und Fristen

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Förderaufrufe

Beteiligung am Förderaufruf

Zweistufiges Antragsverfahren

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) E-Mail schreiben

Beratungshotlines

Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Freitag, 9–13 Uhr

Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Factsheet | 2026
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