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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Sie erhalten die Förderung für

    • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
    • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

    Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
    • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

    • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

    maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Öffentliche/private Einrichtung

    Sachsen-Anhalt Revier 2038

    Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen

    Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

    • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
    • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
    • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
    • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
    • touristische Infrastruktur,
    • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
    • Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
    • Naturschutz und Landschaftspflege.

    Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)