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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Infrastruktur, Transformation | Landesebene, Brandenburg | Darlehen | Stadtwerke, Unternehmen

    Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur

    Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren

    Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.

    Förderinhalte

    Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen. 

    Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:

    • im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.

    Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

    Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.

    Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

    Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro: 

    • 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
    • 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik

    Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.

    Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt. 

    Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.

    Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch 

    • Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
    • Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
    • Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.

    Kontakt

    LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)

  • Forschung & Entwicklung, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

    Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl

    Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

    • bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
    • Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

    Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

    • Stahlproduktionsprozesse,
    • optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
    • Umweltschutz,
    • Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
    • Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

    Förderfähig sind

    • Forschungsprojekte,
    • Pilotprojekte,
    • Demonstrationsprojekte,
    • Begleitmaßnahmen sowie
    • unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

    Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

    Die Höhe der Zuschüsse beträgt

    • für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
    • für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
    • für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

    der erstattungsfähigen Kosten.

    Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

    Kontakt

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
    Place Rogier 16
    B-1210 Brüssel
    Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11

  • Transformation | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    GRW-G Große Richtlinie

    Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).

    Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 3 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.

    Förderinhalte

    Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:

    • Energietechnik
    • Gesundheitswirtschaft
    • IKT/Medien/Kreativwirtschaft
    • Optik und Photonik
    • Verkehr/Mobilität/Logistik
    • Ernährungswirtschaft
    • Kunststoffe/Chemie
    • Tourismus
    • Metall

    Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
    • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
    • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

    Große Unternehmen können im Rahmen des MWAEK-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

    Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

    Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.

    Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:

    • im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
    • in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
    • mit innovativen Inhalten,
    • zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
    • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

    Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)