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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

    Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

    Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

    • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
    • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
    • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
    • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
    • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
    • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
    • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
    • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
    • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.

    Kontakt

    zuständige Bezirksregierung Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen

    Zur energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    • Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
    • Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards, einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
    • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent, für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

    Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

    Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Sie bekommen die Förderung für

    • Ihre Bau- und Baunebenkosten,
    • sonstige Nebenkosten, beispielsweise für Projektmanagement, Gutachterinnen und Gutachter sowie Sachverständige, sowie
    • Ihre Auslagen und Gebühren für Genehmigungen und Planfeststellung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

    Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 1 Million bei Anlagen für Seeschiffe und weniger als EUR 100.000 bei Anlagen für Binnenschiffe werden nicht gefördert.

    Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt.

    Kontakt

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

  • Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

    Zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

    Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

    Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert das BMUV folgende Handlungsfelder:

    • Wasser- und Abwasserwirtschaft,
    • Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
    • „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, vor allem mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen)
    • umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
    • Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
    • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
    • innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.

    Kontakt

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen

    Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO₂-Emissionen.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
    • nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
    • Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
    • Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

    Kontakt

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen

    Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge

    Unterschtützung bei derErrichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

    Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

    Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

    Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress

    Zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
    • daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
    • modellhafte Vorhaben, einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen,
    • für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000.

    Die Bagatellgrenze

    • für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen,
    • für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000.

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Bremen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

    Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis im Bereich der angewandten Umweltforschung

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

    Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

    Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

    Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

    Kontakt

    Bremer Aufbau-Bank GmbH 

  • Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Baden-Württemberg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton)

    Für Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau

    Wenn Sie als Unternehmen in Ihrem Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau herstellen oder herstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

     Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei der Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in Ihrem Transportbetonwerk.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • den Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO₂-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen,
    • den Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen,
    • die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Beschaffungsmenge in Tonnen je nach Art der Gesteinskörnung und beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 100.000 je Unternehmen

    Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare vorzugsweise elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

    Kontakt

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg