Das KEI hat am 25. September erstmalig einen Skizzenworkshop zum Modul 1 der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ durchgeführt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist ab sofort verfügbar.
Neue Förderrichtlinie BIK im August gestartet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. August 2024 den ersten Förderaufruf zur neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Förderinteressierte können nun innerhalb einer Frist von drei Monaten bis zum 30. November 2024 Skizzen ihrer Vorhaben einreichen. Die BIK besteht aus zwei Fördermodulen, von denen das Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ durch das KEI betreut wird.
KEI unterstützt Förderinteressentierte mit Workshop
Um Unternehmen im Einreichungsprozess bestmöglich zu unterstützen, organisierte das KEI erstmalig einen Skizzenworkshop für das Modul 1. Robert Dünnwald, Fachgebietsleiter Projektförderung im KEI, informierte ausführlich zum Aufbau des Modul 1 der BIK-Förderung sowie zum Verfahren der Skizzeneinreichung.
Unterstützt wurde er von Esther Tempel, Fachgebietsleiterin Fördermittelmanagement, sowie Dr. Jan Breitfeld, fachlicher Projektmanager, die Details zur den förderrechtlichen Voraussetzungen für geplante Vorhaben sowie Anforderungen an die einzureichenden Skizzen verdeutlichten. Allgemeine Fragen zum Förderprozess wurden durch Fachkolleg*innen im Hintergrund direkt beantwortet oder live im Rahmen der Veranstaltung diskutiert.
Aufzeichnung online verfügbar
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist ab sofort abrufbar. Bei Fragen rund um die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ sowie das Modul 1 stehen die KEI-Kolleg*innen per E-Mail unter foederung.kei@z-u-g.org oder über die eingerichtete Beratungshotline zur Verfügung.