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07.01.2026 BIK

Zweiter BIK-Förderaufruf: Unternehmen können Skizzen für Dekarbonisierungsvorhaben einreichen

Das zweite Förderfenster für Investitionen oder Entwicklungen von CO₂-armen Produktionsverfahren ist eröffnet. Unternehmen können nun bis zum 28. Februar 2026 Vorhabenskizzen in bestimmten Modulen der BIK einreichen.

Der zweite Call zur Förderung von innovativen Projekten für CO₂-arme Produktionsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist am 6. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt im vom KEI betreuten Modul 1 der BIK ausschließlich für die Teilmodule 1und 3. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf zeitgleich gestartet. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von CCU/S-Technologievorhaben sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.  

Unternehmen können Skizzen bis zum 28. Februar 2026 einreichen

Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für die AGVO-Teilmodule begonnen. Unternehmen haben nun knapp zwei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 28. Februar 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) 35 Millionen Euro pro Unternehmen.

Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 27. Januar 2026

Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 2. Förderaufruf bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Dienstag, 27. Januar 2026, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: AGVO-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 1 und 3 des Moduls 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, den Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.

Transformationschance für den Mittelstand

Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Pilotprojekte für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das frühzeitige Testen der Marktfähigkeit dieser zukunftsweisenden Technologien und deren breite Anwendung in der Industrie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) E-Mail schreiben

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