Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Förderziel

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren.
Die geförderten Projekte sollen modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie bis zum Jahr 2030 um 2,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich zu reduzieren. Grundlage des Programms ist die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie.

Umstellung des Programms für großvolumige Projekte auf wettbewerbliches Antragsverfahren

Als Reaktion auf die novellierten EU-Beihilfeleitlinien für Energie und Klima (KUEBLL) plant das BMWK die Förderung von großvolumigen Projekten im Programm im Frühjahr 2023 auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren umzustellen.
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Über das Förderprogramm

Die Industrie ist heute für rund 24 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die energieintensiven Industriebranchen (z. B. Stahl, Chemie, Zement, Kalk oder Nichteisenmetalle) stehen mit ihren hohen energie- und prozessbedingten CO2-Emissionen bei der Dekarbonisierung vor einer besonderen Herausforderung. Damit sind sie ein entscheidender Faktor für die Erreichung des gesetzlich festgeschriebenen deutschen Klimaziels für 2030 (65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990) und des Ziels der Klimaneutralität 2045. Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das BMWK deshalb die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.

Welches Beratungsangebot gibt es?

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Das KEI berät Sie im gesamten Antragsverfahren von der ersten Projektidee bis zum Projektabschluss. Im Bedarfsfall zieht es Fachleute des Umweltbundesamtes (UBA) zu Beratungsgesprächen hinzu.

Unternehmen mit einer Projektidee unterhalb der AGVO-Beihilfeschwelle von 15 Millionen Euro sind weiterhin aufgerufen, Projektskizzen- und Anträge im Förderprogramm einzureichen. Investitionsprojekteanträge mit einem Volumen über der AGVO-Schwelle können aktuell nicht weiter geprüft und bewertet werden. Wir bitten um Verständnis, dass in diesem konkreten Fall keine weitere Beratungsleistung erfolgen kann.
Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie wird derzeit vom BMWK weiterentwickelt und für Investitionsprojekte mit mehr als 15 Millionen Euro Beihilfe auf ein wettbewerbliches Antragsverfahren umgestellt. Geplant ist, dass die neue Förderrichtlinie im Frühjahr 2023 in Kraft tritt.

Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Ist Ihre Projektidee förderfähig?

Prüfen Sie vorab in wenigen Schritten, ob Ihr Projekt für das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ geeignet ist.
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Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Im Rahmen der Richtlinie Dekarbonisierung in der Industrie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.

Die Förderung kann auf Kosten- oder Ausgabenbasis erfolgen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die projektbezogenen förderfähigen Kosten.

Weiterführende Informationen:

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Die Förderung umfasst:

  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4,
  • Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen,
  • Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab.

Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus:

  • Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren,
  • Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen,
  • Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen,
  • Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität,
  • Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte zur Grundlagenforschung (bis einschließlich TRL 3),
  • Projekte mit dem Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz oder auf Konstruktionstechniken im Leichtbau und
  • Projekte zur CO2-Speicherung (CCS) oder zur CO2-Abscheidung mit dem Ziel der CO2-Speicherung. 

Weiterführende Informationen:

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Konsortien in Branchen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie   nehmen am Europäischen Emissionshandelssystem teil (außer Energieversorger) und verursachen prozessbedingte Treibhausgasemissionen. Die Anforderung, vom EU-Emissionshandel erfasst zu sein und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufzuweisen, bezieht sich dabei auf die Branche, in der Sie als Unternehmen tätig sind. Wichtig ist, dass Sie Anlagen betreiben oder planen, die sich einer solchen Branche zuordnen lassen und nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind. Das gilt auch für Unternehmen, die Anlagen zur Herstellung alternativer Produkte planen, die Produkte, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen, ersetzen.
  • Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Projekt in Deutschland um.

Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen können im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens als Projektpartner eingebunden werden.

Weiterführende Informationen:

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Ablauf der Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Nach der Förderberatung zur Qualifizierung der Projektidee wird in einem ersten Schritt die Projektskizze eingereicht. Im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch das KEI – der formale Projektantrag.

Unternehmen mit einer Projektidee unterhalb der AGVO-Beihilfeschwelle von 15 Millionen Euro sind weiterhin aufgerufen, Projektskizzen und -anträge im Förderprogramm einzureichen. Investitionsprojekte mit einem Fördervolumen über der AGVO-Schwelle können aktuell nicht notifiziert und daher nicht weiter geprüft werden. Diese großvolumigen Projekte müssen sich künftig einem wettbewerblichen Antragsverfahren in der neuen Förderrichtlinie stellen. Für diese gilt das visualisierte Antragsverfahren nicht.

Grafische Darstellung des zweistufigen Antragsverfahrens im Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

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Stufe I – Projektskizze einreichen

In der ersten Stufe wird eine aussagekräftige Projektskizze in deutscher Sprache eingereicht, die vom KEI mit Unterstützung des UBA bewertet wird. Die Einreichung der Projektskizze ist jederzeit möglich. Vorher wird eine Kontaktaufnahme mit dem KEI empfohlen.

Zur Vorbereitung nutzen Sie bitte die zu Ihrer Projektidee passende Vorlagendatei:

Diese Projektidee (Projektskizzenentwurf) sollte mit den Fachleuten im KEI besprochen und anschließend zu einer finalen Projektskizze ausgearbeitet werden. Die Einreichung der finalen Projektskizze erfolgt ausschließlich über das Online-Portal. Hierfür ist vorab eine Registrierung notwendig.

Anlagen:

 

Stufe II – Projektantrag stellen

Formale Antragstellung

Nach positiver Beurteilung der Projektskizze und der Mitteilung zur Antragserstellung durch das KEI beginnt die formale Antragsphase. Für die strukturierte Aufbereitung des Projektantrages steht Ihnen die Arbeitshilfe „Projektantrag“ zur Verfügung. Im Interesse einer möglichst kurzen Bearbeitungszeit führen wir mit Ihnen vor der Antragseinreichung einen Workshop zum Antragsverfahren durch.
Die Erstellung des formalen Projektantrags auf Förderung erfolgt über das elektronische Antragsystem „easy-Online“.

Antragsprüfung

Der vollständige und postalisch zugegangene Projektantrag wird vom KEI kaufmännisch-rechtlich sowie gemeinsam mit dem UBA fachlich geprüft und bewertet. Bei positiver Bewertung entscheidet das BMWK abschließend über die Förderung.

Projektbewilligung

Mit der Projektumsetzung darf erst nach der Bewilligung des Projektes begonnen werden.

Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (kurz ANBest-P-Kosten) enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie weiterführende notwendige Erläuterungen. Diese Nebenbestimmungen werden in der aktuellen Fassung Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Weiterführende Informationen:

Wer ist Projektträger und Antragsprüfer?

Mit der Durchführung des Förderprogramms ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) vom BMWK beauftragt. Das KEI ist der direkte Ansprechpartner für Förderinteressierte und antragstellende Unternehmen.
Die fachliche Prüfung und Bewertung der eingereichten Projektskizzen und Projektanträge erfolgt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA).