Dritter BIK-Förderaufruf angekündigt: Unternehmen können Skizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einreichen
Copyright: stock.adobe.com/dresden
Ein neues Förderfenster für die Entwicklung CO₂-armer Produktionsverfahren startet am 19.10.2026. Unternehmen können dann bis zum 6. Dezember 2026 Vorhabenskizzen im Modul 1, Teilmodul 3 der BIK einreichen.
Der dritte Förderaufruf erscheint am 19. Oktober 2026 im Bundesanzeiger. Im vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreuten Modul 1 richtet sich der Aufruf an Unternehmen, die innovative Technologien für CO₂-arme Produktionsverfahren entwickeln und erproben möchten. Gefördert werden Vorhaben im Teilmodul 3 auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission.
Zeitgleich startet auch der dritte Aufruf für Modul 2 der BIK. Er fördert Innovationsvorhaben für Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Alle Infos dazu finden sich beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ.
Unternehmen können Skizzen bis zum 6. Dezember 2026 einreichen
Ab dem 19. Oktober haben Unternehmen sieben Wochen Zeit, ihre Skizzen einzureichen. Die Frist endet am 6. Dezember 2026. Nach Ablauf der Frist prüft das KEI die eingereichten Skizzen und bewertet sie anhand der geltenden Auswahlkriterien. Die maximale Förderhöhe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Die Förderung richtet sich an in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die ihre CO₂-Emissionen aus industriellen Prozessen durch Investitionen deutlich reduzieren wollen. Im Fokus stehen insbesondere Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, etwa aus den Branchen Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Papier, Zement und Kalk. Die Förderung ist jedoch branchenoffen. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner in die Vorhaben eingebunden werden.
Raum für Technologieentwicklung schaffen
Im Teilmodul 3 werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien gefördert. Unternehmen können beispielsweise neue oder deutlich verbesserte Produkte und Verfahren entwickeln, Prototypen und Pilotprojekte umsetzen sowie Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erproben. Voraussetzung ist, dass die entwickelten Technologien perspektivisch in einem nach Teilmodul 1 förderfähigen Dekarbonisierungsvorhaben eingesetzt werden können.
KEI lädt zur digitalen Infoveranstaltung am 27. Oktober 2026 ein
Um Unternehmen bei der Erstellung und Einreichung ihrer Vorhabenskizzen zu unterstützen, bietet das Kompetenzzentrum eine digitale Infoveranstaltung am Dienstag, dem 27. Oktober 2026, von 10 bis 12 Uhr an.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Teilmodul 3 des BIK‑Moduls 1. Fachleute des KEI erläutern den Zeitplan, die Anforderungen an die Vorhabenskizzen und die einzelnen Verfahrensschritte anhand von Fallbeispielen. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: „Das KEI informiert: Von der F&E-Idee zur Förderskizze – BIK Modul 1, Teilmodul 3“.
Transformationschance für den Mittelstand
Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Pilotprojekte für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das frühzeitige Testen der Marktfähigkeit dieser zukunftsweisenden Technologien und deren breite Anwendung in der Industrie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Wie das BMWE informiert, sind im Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds 2027 Mittel für die nächste Förderrunde veranschlagt. Die Förderung steht bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2027 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Kontakt
Projektträger Modul 1 E-Mail schreiben
Beratungshotlines
Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Freitag, 9–13 Uhr
Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr