Fünf Förderaufrufe angekündigt
Die EU-Kommission plant für Ende 2026 fünf Förderaufrufe: neben dem NZT-Call, der Heat und Hydrogen Auction erstmals einen Call speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie für den maritimen Bereich. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Ablauf und Fristen
IF25 Call: Aufruf beendet
Das Verfahren zur Auswahl von Projekten für den IF25 Call war einstufig. Die Antragsfrist endete am 23. April 2026. Die Auswahl der Projekte erfolgt direkt auf der EU-Ebene: Die eingereichten Förderanträge werden derzeit von der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Oktober 2026 feststehen und von der CINEA bekanntgegeben. Die ausgewählten Anträge werden ab dem ersten Quartal 2027 zur Unterzeichnung eines Grant Agreements eingeladen.
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IF25 Auctions: Aufruf beendet
Die Antragsfrist für die IF25 Heat Auction (Industrielle Prozesswärme) und IF25 Hydrogen Auction (Wasserstoff) endete am 19. Februar 2026. Die eingereichten Gebote werden derzeit von der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) geprüft und bewertet. Die Ergebnisse beider Auktionen werden voraussichtlich im Mai 2026 feststehen und von der CINEA bekanntgegeben. Die ausgewählten Antragsteller werden ab Mai 2026 zur Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) eingeladen.
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Einreichen von Projektanträgen
Der Bewerbungsprozess wird durch die CINEA ausführlich in diesem Video in englischer Sprache erklärt.
In der ersten Stufe können alle Förderinteressierten einen vollständigen, lesbaren, zugänglichen und druckbaren Projektantrag elektronisch einreichen. Es wird empfohlen, den Antrag in englischer Sprache einzureichen, da bei der Übersetzung ggf. Informationen verloren gehen. Das Einreichen des Antrags ist innerhalb des Förderfensters ausschließlich über das EU Funding & Tender-Portal möglich.
Zur Vorbereitung sind die zum Vorhaben passenden Vorlagedateien (conditions and documents) zu sichten und zu nutzen.
Zusätzlich sind (meist) folgende Anlagen verpflichtend bereitzustellen:
- Teil A wird online ausgefüllt und enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige Koordination, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt.
- Teil B enthält die technische Beschreibung des Projekts und weitere Dokumentvorlagen (detaillierte Finanzinformationen, Zeitpläne, Machbarkeitsstudien etc.), die nach Anmeldung aus dem Einreichungsportal spezifisch für das gewählte Projekt heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden müssen.
- verschiedene Dokumentvorlagen (technische Beschreibung, detaillierte Finanzinformationen, Zeitpläne, Machbarkeitsstudien etc.), die nach Anmeldung aus dem Einreichungsportal spezifisch für das gewählte Projekt heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden müssen.
- Teil C wird online ausgefüllt und beinhaltet zusätzliche Projektdaten wie Informationen zum Beitrag des Projekts zu den KPIs (key performance indices) des EU-Programms.
Bitte beachten Sie das Gesamtvolumen des Antrags, welches sich in der Regel auf 300 Seiten beläuft.
Nach dem Einreichen des Projektantrags
Nach der Bewerbungsphase prüft die Durchführungsstelle CINEA die Anträge zunächst formell und anschließend inhaltlich.
- Formelle Prüfung: Die eingereichten Projektanträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
- Bewertung: Die formell geprüften Anträge werden nach Vergabekriterien (award criteria) bewertet.
Weiterführende Informationen
Kontakt
030 7261 80-787 E-Mail schreiben
Sprechzeiten Beratungshotline
Montag bis Donnerstag, 9–17 Uhr
News zum EU-Innovationsfonds
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